Sind Ihre Versorgungs­zusagen rechtssicher?

Für jede Betriebsrente, die Sie zugesagt haben, steht am Ende Ihr Unternehmen ein – nicht der Versicherer. Wir prüfen Ihre bestehenden Zusagen kostenlos und sagen Ihnen klar, wo Handlungsbedarf besteht.

Kostenlos und unverbindlich An keinen Versicherer gebunden 0160 4487139

Ludwig Huber

Ludwig Huber, Gründer und Geschäftsführer – 16 Jahre Sparkasse, 11 Jahre Versicherungswirtschaft, seit 2001 Berater für Arbeitgeber. Mehr über ihn →

Das Problem

Was für Arbeitgeber auf dem Spiel steht

Wer eine Betriebsrente zusagt, haftet dafür – auch dann, wenn ein Versicherer zwischengeschaltet ist. Das regelt § 1 des Betriebsrentengesetzes.

Rechtliches Risiko

Eine Zusage von vor zehn oder fünfzehn Jahren bindet Ihr Unternehmen bis heute – auch wenn sich seitdem vieles verändert hat. Passen Versorgungsordnung, Verträge und Bezugsrechte noch zusammen?

Finanzielles Risiko

Leistet der Versicherer weniger, als zugesagt wurde, muss der Arbeitgeber die Lücke schließen. Die meisten Betriebe merken das erst im Leistungsfall – dann, wenn es teuer wird.

Auskunft und Information

Mitarbeitende haben Auskunftsansprüche zu ihrer Betriebsrente (§ 4a BetrAVG). Und wer informiert, muss richtig informieren: Falsche oder unvollständige Auskünfte können Schadensersatz nach sich ziehen.

Selbstcheck

Wie hoch ist Ihr Risiko?

Drei Fragen, keine persönlichen Daten. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser und werden nicht übertragen.

Frage 1 von 3

Haben Sie Mitarbeitenden eine betriebliche Altersversorgung zugesagt – auch über eine Direktversicherung oder Entgeltumwandlung?

Frage 2 von 3

Wurden diese Zusagen in den letzten drei Jahren von einer Fachperson überprüft?

Frage 3 von 3

Ist dokumentiert, welche Informationen Ihre Mitarbeitenden zur betrieblichen Altersversorgung erhalten haben?

Der Selbstcheck ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.

So arbeiten wir

Vom ersten Gespräch zur sicheren Lösung

Drei klare Schritte. Nach der Erstprüfung entscheiden Sie, ob und wie es weitergeht.

01

Kostenlose Erstprüfung

Wir sichten Ihre bestehenden Zusagen und Verträge: Sind sie aktuell, vollständig und passen sie zueinander? Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung.

02

Klare Empfehlung

Wir zeigen Ihnen, was passt, was angepasst werden sollte und was es kostet – einschließlich möglicher Förderung nach § 100 EStG.

03

Umsetzung und Betreuung

Auf Wunsch setzen wir die Lösung um – von der Auswahl geeigneter Tarife am Markt über die Mitarbeiterinformation bis zur laufenden Betreuung.

Was wir für die Erstprüfung brauchen

  • Bestehende Versorgungszusagen bzw. Versorgungsordnung
  • Versicherungsscheine und letzte Standmitteilungen
  • Arbeitsvertrags-Muster mit bAV-Klauseln
  • Anzahl der Mitarbeitenden mit grober Lohnstruktur (anonym genügt)
  • Falls vorhanden: bisherige Mitarbeiterinformationen zur bAV und geltender Tarifvertrag

Nicht alles zur Hand? Kein Problem – wir klären gemeinsam, was fehlt.

Wie wir vergütet werden

Die Erstprüfung ist für Sie kostenlos. Wie wir bei einer Umsetzung vergütet werden, legen wir Ihnen vor jeder Zusammenarbeit offen – in unserer Erstinformation und im Gespräch.

Mehr zur Vergütung →

§ 100 EStG – Förderbetrag

Warum sich eine bAV für Geringverdiener jetzt rechnet

Der Förderbetrag nach § 100 EStG gibt Arbeitgebern 30 % eines zusätzlichen bAV-Beitrags für Geringverdiener zurück – verrechnet mit der Lohnsteuer. Zum 1. Januar 2027 wird die Förderung durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz deutlich ausgeweitet.

Damit fällt beispielsweise in Branchen wie Gastronomie, Pflege oder Gebäudereinigung ab 2027 ein deutlich größerer Teil der Belegschaft in die Förderung – auch Mitarbeitende, deren Lohn in den letzten Jahren über die bisherige Grenze gestiegen ist.

Voraussetzungen u. a.: zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag (keine Entgeltumwandlung) von mindestens 240 € im Jahr, erstes Dienstverhältnis, Durchführung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Die steuerlichen Details stimmen wir auf Wunsch mit Ihrem Steuerberater ab.

Heute (bis 31.12.2026)
2.575 €
Lohngrenze pro Monat
288 €
max. Förderbetrag je Mitarbeiter/Jahr (30 % von 960 €)
Ab 1. Januar 2027
3 % der BBG
Lohngrenze, dynamisch – auf Basis 2026 rund 3.042 €
360 €
max. Förderbetrag je Mitarbeiter/Jahr (30 % von 1.200 €)
Ludwig Huber, Gründer und Geschäftsführer der BAV-Consulting GmbH
Wer wir sind

Ludwig Huber, Gründer und Geschäftsführer

Ludwig Huber war 16 Jahre in leitender Position bei zwei Sparkassen und 11 Jahre in leitender Position bei einem großen Versicherungsunternehmen, bevor er im Jahr 2000 die BAV-Consulting GmbH gegründet hat.

Deshalb wissen wir, wie Versicherer kalkulieren – und wo für Arbeitgeber die Fallstricke liegen. Die BAV-Consulting GmbH ist bis heute ein inhabergeführter Familienbetrieb.

2001
aktiv in der bAV-Beratung
27 J.
Bank- und Versicherungspraxis vor der Gründung
3
Schwerpunktbranchen
bundesweit
tätig
Mehr über uns

Lassen Sie Ihre Zusagen prüfen, bevor es teuer wird

Die Erstprüfung ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung – persönlich von Ludwig Huber.

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