Betriebliche Altersversorgung für Sicherheitsdienste
Wach- und Sicherheitspersonal leistet anspruchsvolle Arbeit, oft im Schichtbetrieb. Eine betriebliche Altersversorgung hilft, diese Mitarbeitenden zu gewinnen, zu halten und abzusichern.
Was Sicherheitsdienste besonders betrifft
Schichtbetrieb und Zulagen
Trotz Zulagen liegt der laufende Lohn vieler Mitarbeitender unter der Fördergrenze. Welche Bestandteile mitzählen, klären wir im Einzelfall.
Personalbindung
Zuverlässiges Personal ist knapp. Eine bAV ist ein greifbarer Vorteil, den Mitarbeitende als solchen wahrnehmen.
Vertragsrisiken
Wurden Zusagen über Jahre ohne systematische Prüfung erteilt, sind Abweichungen zwischen Zusage und Vertrag häufig.
Warum sich eine bAV für Geringverdiener jetzt rechnet
Der Förderbetrag nach § 100 EStG gibt Arbeitgebern 30 % eines zusätzlichen bAV-Beitrags für Geringverdiener zurück – verrechnet mit der Lohnsteuer. Zum 1. Januar 2027 wird die Förderung durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz deutlich ausgeweitet.
Damit fällt beispielsweise in Branchen wie Gastronomie, Pflege oder Gebäudereinigung ab 2027 ein deutlich größerer Teil der Belegschaft in die Förderung – auch Mitarbeitende, deren Lohn in den letzten Jahren über die bisherige Grenze gestiegen ist.
Voraussetzungen u. a.: zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag (keine Entgeltumwandlung) von mindestens 240 € im Jahr, erstes Dienstverhältnis, Durchführung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Die steuerlichen Details stimmen wir auf Wunsch mit Ihrem Steuerberater ab.
Was das konkret bedeutet
Ein Betrieb zahlt für 20 förderfähige Mitarbeitende jeweils 720 € im Jahr zusätzlich zum Lohn in eine Direktversicherung ein.
2026 beträgt der Förderbetrag 30 % davon, also 216 € je Person – bei 20 Mitarbeitenden 4.320 € im Jahr, die direkt mit der abzuführenden Lohnsteuer verrechnet werden. Ab 2027 kann der Beitrag auf bis zu 1.200 € steigen; der Förderbetrag liegt dann bei bis zu 360 € je Person.
Die Beiträge sind für die Mitarbeitenden in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei. Für Ihr Unternehmen wird die bAV so zu einem spürbaren Argument bei der Personalgewinnung.
Vereinfachte Beispielrechnung; maßgeblich sind die Verhältnisse im Einzelfall.
Das übersehen viele Sicherheitsunternehmen
Auch mündliche Zusagen oder Klauseln in alten Arbeitsverträgen können Versorgungsansprüche begründen. Sind Leistungen wie eine Berufsunfähigkeitsrente zugesagt, aber nicht passend versichert, kann es für den Betrieb teuer werden.
Was wir für Sie tun
- Vollständige Prüfung bestehender Zusagen
- Benennung von Haftungsrisiken
- Aufbau einer sauber dokumentierten bAV
- Mitarbeiterinformation und laufende Betreuung
Was uns Betriebe aus der Branche fragen
Zählen Nacht- und Schichtzulagen zur Fördergrenze?
Maßgeblich ist der laufende Arbeitslohn. Wie einzelne Zulagen und Zuschläge zu behandeln sind, klären wir im Einzelfall – bei Bedarf gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter berufsunfähig wird?
Das hängt davon ab, was zugesagt wurde und wie es versichert ist. Passen Zusage und Vertrag nicht zusammen, kann der Arbeitgeber in die Haftung geraten. Genau das prüfen wir in der Erstprüfung.
Was gilt für Mitarbeitende aus anderen Ländern?
Für Beschäftigte in Deutschland gilt in der Regel deutsches Arbeits- und Betriebsrentenrecht – unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Sonderfälle wie Entsendungen prüfen wir gesondert.
Lassen Sie Ihre Zusagen prüfen, bevor es teuer wird
Die Erstprüfung ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung – persönlich von Ludwig Huber.