Spezialisiert auf Betriebe mit vielen Geringverdienern
Wir kennen die Anforderungen von Unternehmen, deren Belegschaft überwiegend im unteren Lohnbereich liegt – und wissen aus Erfahrung, welche Lösungen dort funktionieren.
Gastronomie und Hotellerie
Küche, Service, Aushilfen und hohe Fluktuation – bAV als Argument im Wettbewerb um Personal.
Zur BranchePflegedienste
Fachkräftemangel, viele Teilzeit- und Hilfskräfte, Tarifwerke mit eigenen Vorgaben zur Altersversorgung.
Zur BrancheGebäudereinigung
Hoher Teilzeitanteil, tarifliche Regelungen und Betriebsübergänge mit übernommenen Zusagen.
Zur BrancheAußerdem betreuen wir Sicherheitsdienste und kleine und mittlere Unternehmen anderer Branchen – sprechen Sie uns an.
Warum sich eine bAV für Geringverdiener jetzt rechnet
Der Förderbetrag nach § 100 EStG gibt Arbeitgebern 30 % eines zusätzlichen bAV-Beitrags für Geringverdiener zurück – verrechnet mit der Lohnsteuer. Zum 1. Januar 2027 wird die Förderung durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz deutlich ausgeweitet.
Damit fällt beispielsweise in Branchen wie Gastronomie, Pflege oder Gebäudereinigung ab 2027 ein deutlich größerer Teil der Belegschaft in die Förderung – auch Mitarbeitende, deren Lohn in den letzten Jahren über die bisherige Grenze gestiegen ist.
Voraussetzungen u. a.: zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag (keine Entgeltumwandlung) von mindestens 240 € im Jahr, erstes Dienstverhältnis, Durchführung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Die steuerlichen Details stimmen wir auf Wunsch mit Ihrem Steuerberater ab.
Lassen Sie Ihre Zusagen prüfen, bevor es teuer wird
Die Erstprüfung ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung – persönlich von Ludwig Huber.