Branche

Betriebliche Altersversorgung für Pflegedienste

Ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen kämpfen um jede Fachkraft und jede Hilfskraft. Eine betriebliche Altersversorgung ist ein greifbares Argument – und mit dem Förderbetrag nach § 100 EStG, der ab 2027 deutlich erweitert wird, für viele Mitarbeitende erstmals förderfähig.

Branchenkontext

Was Pflegedienste besonders betrifft

Viele Teilzeit- und Hilfskräfte

Pflegehilfskräfte, Teilzeitkräfte und Aushilfen liegen oft im Bereich der Fördergrenze. Mit der dynamischen Grenze ab 2027 rücken viele von ihnen in die Förderung.

Tarife und Zusatzversorgung

Viele Pflegeanbieter orientieren sich an Tarifwerken oder kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien. Diese können eigene Vorgaben zur Altersversorgung enthalten – etwa eine Zusatzversorgung. Wir prüfen, was für Ihren Betrieb gilt.

Gewachsene Zusagen

Pflegedienste wachsen oft schnell, Zusagen entstehen nebenbei – in Arbeitsverträgen, bei Übernahmen oder mündlich. Passen Zusage und Vertrag nicht zusammen, haftet der Arbeitgeber.

§ 100 EStG – Förderbetrag

Warum sich eine bAV für Geringverdiener jetzt rechnet

Der Förderbetrag nach § 100 EStG gibt Arbeitgebern 30 % eines zusätzlichen bAV-Beitrags für Geringverdiener zurück – verrechnet mit der Lohnsteuer. Zum 1. Januar 2027 wird die Förderung durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz deutlich ausgeweitet.

Damit fällt beispielsweise in Branchen wie Gastronomie, Pflege oder Gebäudereinigung ab 2027 ein deutlich größerer Teil der Belegschaft in die Förderung – auch Mitarbeitende, deren Lohn in den letzten Jahren über die bisherige Grenze gestiegen ist.

Voraussetzungen u. a.: zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag (keine Entgeltumwandlung) von mindestens 240 € im Jahr, erstes Dienstverhältnis, Durchführung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Die steuerlichen Details stimmen wir auf Wunsch mit Ihrem Steuerberater ab.

Heute (bis 31.12.2026)
2.575 €
Lohngrenze pro Monat
288 €
max. Förderbetrag je Mitarbeiter/Jahr (30 % von 960 €)
Ab 1. Januar 2027
3 % der BBG
Lohngrenze, dynamisch – auf Basis 2026 rund 3.042 €
360 €
max. Förderbetrag je Mitarbeiter/Jahr (30 % von 1.200 €)
Rechenbeispiel

Was das konkret bedeutet

Ein Betrieb zahlt für 12 förderfähige Mitarbeitende jeweils 960 € im Jahr zusätzlich zum Lohn in eine Direktversicherung ein.

2026 beträgt der Förderbetrag 30 % davon, also 288 € je Person – bei 12 Mitarbeitenden 3.456 € im Jahr, die direkt mit der abzuführenden Lohnsteuer verrechnet werden. Ab 2027 kann der Beitrag auf bis zu 1.200 € steigen; der Förderbetrag liegt dann bei bis zu 360 € je Person.

Die Beiträge sind für die Mitarbeitenden in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei. Für Ihr Unternehmen wird die bAV so zu einem spürbaren Argument bei der Personalgewinnung.

Vereinfachte Beispielrechnung; maßgeblich sind die Verhältnisse im Einzelfall.

Was viele Pflegedienste übersehen

Wer mehrere Tarifwerke, übernommene Mitarbeitende oder alte Einzelzusagen hat, verliert schnell den Überblick, welche Versorgungsverpflichtungen tatsächlich bestehen. Genau dort entstehen im Leistungsfall Nachzahlungen.

Was wir für Sie tun

  • Bestandsaufnahme aller Zusagen und Verträge
  • Abgleich mit dem angewandten Tarifwerk
  • Ermittlung der förderfähigen Mitarbeitenden
  • Mitarbeiterinformation und laufende Betreuung
Häufige Fragen

Was uns Betriebe aus der Branche fragen

Lohnt sich bAV auch für Pflegefachkräfte?

Ja, als Benefit zur Bindung – allerdings liegen Fachkräfte in Vollzeit meist über der Lohngrenze des § 100 EStG. Für sie kommen andere Gestaltungen in Frage, etwa ein Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung. Wir zeigen Ihnen, welche Kombination für Ihre Belegschaft sinnvoll ist.

Wir wenden kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien an – was gilt dann?

Dann können bereits Regelungen zur Zusatzversorgung bestehen, die Vorrang haben. Wir prüfen, welche Verpflichtungen sich daraus ergeben und wo zusätzlich Spielraum besteht.

Wie viel Aufwand bedeutet das für unsere Verwaltung?

Mit einem sauberen Aufbau wenig: Die Beiträge laufen über die Lohnabrechnung, die Betreuung bei Ein- und Austritten übernehmen wir.

Alle häufigen Fragen →

Lassen Sie Ihre Zusagen prüfen, bevor es teuer wird

Die Erstprüfung ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung – persönlich von Ludwig Huber.

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