Sind Ihre Versorgungszusagen rechtssicher?
Für jede Betriebsrente, die Sie zugesagt haben, steht am Ende Ihr Unternehmen ein – nicht der Versicherer. Wir prüfen Ihre bestehenden Zusagen kostenlos und sagen Ihnen klar, wo Handlungsbedarf besteht.
Kostenlos und unverbindlich An keinen Versicherer gebunden 0160 4487139
Ludwig Huber, Gründer und Geschäftsführer – 16 Jahre Sparkasse, 11 Jahre Versicherungswirtschaft, seit 2001 Berater für Arbeitgeber. Mehr über ihn →
Was für Arbeitgeber auf dem Spiel steht
Wer eine Betriebsrente zusagt, haftet dafür – auch dann, wenn ein Versicherer zwischengeschaltet ist. Das regelt § 1 des Betriebsrentengesetzes.
Rechtliches Risiko
Eine Zusage von vor zehn oder fünfzehn Jahren bindet Ihr Unternehmen bis heute – auch wenn sich seitdem vieles verändert hat. Passen Versorgungsordnung, Verträge und Bezugsrechte noch zusammen?
Finanzielles Risiko
Leistet der Versicherer weniger, als zugesagt wurde, muss der Arbeitgeber die Lücke schließen. Die meisten Betriebe merken das erst im Leistungsfall – dann, wenn es teuer wird.
Auskunft und Information
Mitarbeitende haben Auskunftsansprüche zu ihrer Betriebsrente (§ 4a BetrAVG). Und wer informiert, muss richtig informieren: Falsche oder unvollständige Auskünfte können Schadensersatz nach sich ziehen.
Wie hoch ist Ihr Risiko?
Drei Fragen, keine persönlichen Daten. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser und werden nicht übertragen.
Haben Sie Mitarbeitenden eine betriebliche Altersversorgung zugesagt – auch über eine Direktversicherung oder Entgeltumwandlung?
Wurden diese Zusagen in den letzten drei Jahren von einer Fachperson überprüft?
Ist dokumentiert, welche Informationen Ihre Mitarbeitenden zur betrieblichen Altersversorgung erhalten haben?
Nächster Schritt:
Der Selbstcheck ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.
Vom ersten Gespräch zur sicheren Lösung
Drei klare Schritte. Nach der Erstprüfung entscheiden Sie, ob und wie es weitergeht.
Kostenlose Erstprüfung
Wir sichten Ihre bestehenden Zusagen und Verträge: Sind sie aktuell, vollständig und passen sie zueinander? Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung.
Klare Empfehlung
Wir zeigen Ihnen, was passt, was angepasst werden sollte und was es kostet – einschließlich möglicher Förderung nach § 100 EStG.
Umsetzung und Betreuung
Auf Wunsch setzen wir die Lösung um – von der Auswahl geeigneter Tarife am Markt über die Mitarbeiterinformation bis zur laufenden Betreuung.
Was wir für die Erstprüfung brauchen
- Bestehende Versorgungszusagen bzw. Versorgungsordnung
- Versicherungsscheine und letzte Standmitteilungen
- Arbeitsvertrags-Muster mit bAV-Klauseln
- Anzahl der Mitarbeitenden mit grober Lohnstruktur (anonym genügt)
- Falls vorhanden: bisherige Mitarbeiterinformationen zur bAV und geltender Tarifvertrag
Nicht alles zur Hand? Kein Problem – wir klären gemeinsam, was fehlt.
Wie wir vergütet werden
Die Erstprüfung ist für Sie kostenlos. Wie wir bei einer Umsetzung vergütet werden, legen wir Ihnen vor jeder Zusammenarbeit offen – in unserer Erstinformation und im Gespräch.
Warum sich eine bAV für Geringverdiener jetzt rechnet
Der Förderbetrag nach § 100 EStG gibt Arbeitgebern 30 % eines zusätzlichen bAV-Beitrags für Geringverdiener zurück – verrechnet mit der Lohnsteuer. Zum 1. Januar 2027 wird die Förderung durch das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz deutlich ausgeweitet.
Damit fällt beispielsweise in Branchen wie Gastronomie, Pflege oder Gebäudereinigung ab 2027 ein deutlich größerer Teil der Belegschaft in die Förderung – auch Mitarbeitende, deren Lohn in den letzten Jahren über die bisherige Grenze gestiegen ist.
Voraussetzungen u. a.: zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag (keine Entgeltumwandlung) von mindestens 240 € im Jahr, erstes Dienstverhältnis, Durchführung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Die steuerlichen Details stimmen wir auf Wunsch mit Ihrem Steuerberater ab.
Spezialisiert auf Betriebe mit vielen Geringverdienern
Hier liegen die größten Haftungsrisiken – und seit dem Förderbetrag auch die größten Chancen.
Gastronomie und Hotellerie
Küche, Service, Aushilfen und hohe Fluktuation – bAV als Argument im Wettbewerb um Personal.
Zur BranchePflegedienste
Fachkräftemangel, viele Teilzeit- und Hilfskräfte, Tarifwerke mit eigenen Vorgaben zur Altersversorgung.
Zur BrancheGebäudereinigung
Hoher Teilzeitanteil, tarifliche Regelungen und Betriebsübergänge mit übernommenen Zusagen.
Zur BrancheAußerdem betreuen wir Sicherheitsdienste und kleine und mittlere Unternehmen anderer Branchen – sprechen Sie uns an.
Ludwig Huber, Gründer und Geschäftsführer
Ludwig Huber war 16 Jahre in leitender Position bei zwei Sparkassen und 11 Jahre in leitender Position bei einem großen Versicherungsunternehmen, bevor er im Jahr 2000 die BAV-Consulting GmbH gegründet hat.
Deshalb wissen wir, wie Versicherer kalkulieren – und wo für Arbeitgeber die Fallstricke liegen. Die BAV-Consulting GmbH ist bis heute ein inhabergeführter Familienbetrieb.
Lassen Sie Ihre Zusagen prüfen, bevor es teuer wird
Die Erstprüfung ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung – persönlich von Ludwig Huber.